Mit gesetzlichem Rezept übernimmt die Krankenkasse den Großteil. Was als Zuzahlung übrig bleibt, ist überschaubar und klar geregelt. Hier die Zahlen für 2026.
Als gesetzlich versicherter Erwachsener zahlst du bei Physiotherapie zwei Dinge selbst: eine Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung und zusätzlich 10 % der Behandlungskosten. Wichtig: Das ist eine Zuzahlung pro Rezept, nicht pro einzelner Sitzung. Den weitaus größten Teil trägt deine Krankenkasse.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung komplett befreit. Auch wer die individuelle Belastungsgrenze erreicht, kann sich befreien lassen.
Deine Zuzahlungen für alle Leistungen im Jahr sind gedeckelt: auf 2 % deines jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken auf 1 %. Ist diese Belastungsgrenze erreicht, stellt dir deine Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Sammle also deine Quittungen. Bist du privat versichert oder kommst als Selbstzahler, rechnen wir transparent nach gültigem Satz ab, eine Verordnung ist dann nicht nötig.
Pro Rezept. Die 10 € Rezeptgebühr fallen einmal je Verordnung an, dazu 10 % der Behandlungskosten. Egal ob dein Rezept 6 oder 10 Termine umfasst, die Rezeptgebühr zahlst du nur einmal.
Bei einer typischen Verordnung über 6-mal Krankengymnastik liegt die gesamte Zuzahlung bei rund 27,76 € (10 € Rezeptgebühr plus etwa 17,76 % Anteil). Stand 07/2026.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen grundsätzlich nichts. Erwachsene können sich befreien lassen, sobald ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % des Bruttoeinkommens überschreiten, bei chronisch Kranken 1 %.
Ohne gesetzliche Verordnung rechnen wir transparent nach gültigem Satz ab. Die genauen Kosten hängen von Leistung und Dauer ab, sprich uns einfach an, dann nennen wir dir vorab den Preis.
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